Private Unfall-versicherung
Alles was du darüber wissen musst in einem experten Beitrag
Alles was du darüber wissen musst
in einem experten Beitrag
Stand 2021
Lesedauer: 14 Min
Das wirst du in diesem Artikel lernen
Wann ist eine Privaten Unfallversicherung sinnvoll
Was sichert eine Private unfallversicherung ab
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung
Du möchtest dir nicht den ganzen beitrag durchlesen, dann berate ich dich gern unverbindlich und kostenfrei
Das wirst du in diesem Artikel lernen
Wann ist eine Privaten Unfallversicherung sinnvoll
Was sichert eine Private unfallversicherung ab
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung
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Gliederung
Was ist eine Unfallversicherung
Was ist eine Unfall-versicherung
Die Hauptaufgabe einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Von einer Invalidität spricht man, wenn Körperteile oder Organe nicht mehr vorhanden oder dauerhaft nicht mehr voll funktionstüchtig sind.
Einfach gesagt, zahlt die Unfallversicherung hohe Geldsummen nach einer aufgrund eines Unfalls entstandenen Invalidität an die versicherte Person aus. Die Höhe der Geldleistung bemisst sich an der Höhe der Grundsumme, der Progression, der Gliedertaxe sowie der Progressionstabelle.
Mehr dazu unter „Wie funktioniert eine Unfallversicherung“
Neben der Invaliditätsleistung gibt es jedoch noch viele weitere Aufgaben, welche später näher erläutert werden. Zu diesen zählen z.B.
• Unfallrente
• Krankenhaustagegeld
• Gipsgeld / Knochenbruchleistung
• Bergungskosten
• Kosmetische Operation
• Sofortleistung
• Übergangsleistung
• Todesfallleistung
• Ein-/Zweibettzimmerbehandlung
• Chefarztbehandlung
Die Hauptaufgabe einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Von einer Invalidität spricht man, wenn Körperteile oder Organe nicht mehr vorhanden oder dauerhaft nicht mehr voll funktionstüchtig sind.
Einfach gesagt, zahlt die Unfallversicherung hohe Geldsummen nach einer aufgrund eines Unfalls entstandenen Invalidität an die versicherte Person aus. Die Höhe der Geldleistung bemisst sich an der Höhe der Grundsumme, der Progression, der Gliedertaxe sowie der Progressionstabelle.
Mehr dazu unter „Wie funktioniert eine Unfallversicherung“
Neben der Invaliditätsleistung gibt es jedoch noch viele weitere Aufgaben, welche später näher erläutert werden. Zu diesen zählen z.B.
• Unfallrente
• Krankenhaustagegeld
• Gipsgeld/
Knochenbruchleistung
• Bergungskosten
• Kosmetische Operation
• Sofortleistung
• Übergangsleistung
• Todesfallleistung
• Ein-/Zweibett-
zimmerbehandlung
• Chefarztbehandlung
Der Unfallbegriff lässt sich anhand des “PAUKE”-Prinzips definieren:
Plötzlich
von Außen
Unfreiwilliges
auf den Körper einwirkendes
Ereignis, dass zur Gesundheitsschädigung führt
Der Unfallbegriff lässt sich anhand des “PAUKE”-Prinzips definieren:
Plötzlich
von Außen
Unfreiwilliges
auf den Körper einwirkendes
Ereignis, dass zur Gesundheitsschädigung führt
Wie funktioniert eine Unfall-versicherung
Wie funktioniert eine Unfallversicherung
Die Unfallversicherung zahlt eine Geldleistung nach einer Invalidität als Folge eines Unfalls. Wir errechnen anhand mehrerer Beispiele die Versicherungssummen verschiedenster Unfälle. Dazu brauchen wir zuerst die Grundsumme sowie die Progression. Beides findest du in deinem Versicherungsschein bzw. im Angebot.
In unserem Beispiel beläuft sich die Versicherungssumme auf folgenden wert:
Um herauszufinden, wie viel Geld für eine bestimmte Invalidität ausgezahlt wird, benötigt man nun die folgenden zwei Tabellen:
1. Die Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist von eurem Tarif abhänig und gibt den Invaliditätsgrad des jeweiligen Körperteils oder Organs an.
In unserem Beispiel sieht die Gliedertaxe wie folgt aus:
2. Die Progressionstabelle
Eine Progression erhöht die Versicherungssumme progressiv, je höher der Invaliditätsgrad. Bei doppelter Invalidität gibt es also nicht automatisch die doppelte Versicherungssumme! Die dazugehörige Tabelle findet man in den Versicherungsbedingungen. In unserem Beispiel haben wir eine Progression von 350%.
Die Tabelle dazu sieht folgendermassen aus:
Mit diesen beiden Tabellen und unseren Versicherungssummen können wir nun die ausgezahlte Versicherungsleistung für jede Art von Invalidität ausrechnen.
Bei den meisten Tarifen gilt dabei folgendes:
Invalidität bis 25% = prozentualer Anteil der Grundsumme
Invalidität ab 25% = prozentualer Anteil nach Progressionstabelle
Beispiel A:
Beim Schließen der Fahrzeugtür hat sich versehentlich der Zeigefinger dazwischen wiedergefunden. Der Finger wurde so stark beschädigt, dass er amputiert werden muss.
Es handelt sich hierbei also um eine Vollinvalidität des Zeigefingers. Ein Blick in die Gliedertaxe verrät uns die prozentuale Invalidität:
Mit einer Invalidität von 20% bewegen wir uns unterhalb der 25% – also berechnen wir hier den prozentualen Anteil der Grundsumme.
Grundsumme:
90.000€
Zeigefinger:
20%
Invaliditätsleistung: 18.000€ = 90.000€ x 20%
Ob dein Tarif ebenfalls erst bei 25% eine progressive Steigung enthält siehst du ganz einfach in der Progressionstabelle! In unserem Beispiel beginnt diese erst bei 26%.
Beispiel B:
Bei einem Angelunfall verfängt sich der Haken unglücklich im Auge. Die Folge ist eine vollständige Erblindung.
Wir nehmen wieder die Gliedertaxe zur Hand:
Mit einer Invalidität von 20% bewegen wir uns unterhalb der 25% – also berechnen wir hier den prozentualen Anteil der Grundsumme.
Grundsumme: 90.000€
Zeigefinger: 20%
Invaliditätsleistung: 18.000€ = 90.000€ x 20%
Ob dein Tarif ebenfalls erst bei 25% eine progressive Steigung enthält siehst du ganz einfach in der Progressionstabelle! In unserem Beispiel beginnt diese erst bei 26%.
Beispiel B:
Bei einem Angelunfall verfängt sich der Haken unglücklich im Auge. Die Folge ist eine vollständige Erblindung.
Wir nehmen wieder die Gliedertaxe zur Hand:
Eine Invalidität von 60% ist über der Grenze von 25%. Wir benötigen nun also die Progressionstabelle. Wir suchen den Invaliditätsgrad von 60% und die dazugehörige Leistung aus der Versicherungssumme.
Das schaut in unserem Beispiel wie folgt aus:
Bei 60% Invalidität bekommen wir 150% der Versicherungssumme (Grundsumme).
Grundsumme:
90.000€
Auge:
60%
Invaliditätsleistung nach Progressionstabelle:
150%
Invaliditätsleistung: 135.000€ = 90.000€ x 150%
Beispiel C:
Bei den vorangegangenen beiden Beispielen handelte es sich stets um eine Vollinvalidität. Das ist entweder bei Amputation bzw. bei einem “Abriss” eines Körperteils oder bei vollständigem Funktionsverlust der Fall. Was ist aber, wenn nur eine Teilinvalidität besteht?
Bei einem Fahrradunfall wird die Hand schwer in Mitleidenschaft gezogen. Durch beschädigte Nerven ist eine dauerhafte Bewegungseinschränkung die Folge.
Nach ärztlichem Gutachten wird der Hand eine Teilinvalidität von 40% bescheinigt.
Ein Blick in die Gliedertaxe verrät uns, dass die Hand bei Vollinvalidität mit 75% angesetzt wäre:
Bei 60% Invalidität bekommen wir 150% der Versicherungssumme (Grundsumme).
Grundsumme: 90.000€
Auge: 60%
Invaliditätsleistung nach Progressionstabelle: 150%
Invaliditätsleistung: 135.000€ = 90.000€ x 150%
Beispiel C:
Bei den vorangegangenen beiden Beispielen handelte es sich stets um eine Vollinvalidität. Das ist entweder bei Amputation bzw. bei einem “Abriss” eines Körperteils oder bei vollständigem Funktionsverlust der Fall. Was ist aber, wenn nur eine Teilinvalidität besteht?
Bei einem Fahrradunfall wird die Hand schwer in Mitleidenschaft gezogen. Durch beschädigte Nerven ist eine dauerhafte Bewegungseinschränkung die Folge.
Nach ärztlichem Gutachten wird der Hand eine Teilinvalidität von 40% bescheinigt.
Ein Blick in die Gliedertaxe verrät uns, dass die Hand bei Vollinvalidität mit 75% angesetzt wäre:
Grundsumme:
90.000€
Teilinvalidität Hand:
30%
Invalidität laut Progressionstabelle:
40%
Invaliditätsleistung: 36.000€ = 90.000€ x 40%
Was geschieht, wenn aufgrund von Mehrfachverletzungen die 100% überschritten werden? Ganz einfach: Bei 100% ist Schluss! Alles was darüber liegt, spielt für die Auszahlung der Versicherungsleistung keine Rolle mehr!
Grundsumme: 90.000€
Teilinvalidität Hand: 30%
Invalidität laut Progressionstabelle: 40%
Invaliditätsleistung: 36.000€ = 90.000€ x 40%
Was geschieht, wenn aufgrund von Mehrfachverletzungen die 100% überschritten werden? Ganz einfach: Bei 100% ist Schluss! Alles was darüber liegt, spielt für die Auszahlung der Versicherungsleistung keine Rolle mehr!
Falls dir eine persönliche Beratung bei einem Kaffee lieber ist
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Weitere Leistungen der Unfall-versicherung
Weitere Leistungen der Unfallversicherung
Unfallrente
Die Unfallrente wird meist ab einem Invaliditätsgrad von 50% ausgezahlt und zwar lebenslang! Die Höhe ist individuell wählbar.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld ist ein Tagessatz, der bei stationären Krankenhausaufenthalten ausgezahlt wird. Ein Tagessatz kann z.B. 20€ betragen. Bei 4-tägigem stationärem Aufenthalt werden also 80€ an die versicherte Person ausgezahlt. Die An- und Abreisetage zählen bei den meisten Tarifen als volle Tage.
Gipsgeld / Knochenbruchleistung
Das Gipsgeld ist entweder eine pauschale Summe oder gestaffelt nach Art und/oder Dauer der Knochenbrüche bzw. der Behandlung. Nicht selten sind stationäre Aufenthalte eine Grundvoraussetzung für die Auszahlung.
Bergungskosten
Hierbei werden die entstandene Kosten einer Bergung erstattet. Das kann z.B. nach einer Lawinenverschüttung oder einer schweren Verletzung während einer Wanderung in den Bergen sein.
Kosmetische Operation
Die Übernahme medizinischer Kosten zur Wiederherstellung eines gesunden Aussehens gehört zu den kosmetischen operationen. Dazu zählen beispielsweise Eingriffe im Zahnbereich oder beim Richten der Nase.
Sofortleistung
Die Invaliditätsleistung wird vom Versicherer meist erst nach einem Jahr an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Das liegt vor allem an der Bemessung des finalen Invaliditätsgrades, die kurz nach einem Unfall oft noch nicht möglich ist. Abhilfe schafft hier die Sofortleistung, welche bei schweren Unfallfolgen schnelle finanzielle Hilfe gewährt. Das ist z.B. bei schweren Verbrennungen, Querschnittslähmung, Erblindung oder Amputation der Fall.
Todesfallleistung
Bei unfallbedingtem Tod wird hier die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. Begünstigten ausgezahlt.
Ein-/Zweibettzimmerbehandlung
Die Kosten für Behandlungen im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern können ebenfalls übernommen werden. Ist kein solches Zimmer vorhanden oder wird darauf verzichtet, kommt es in den meisten Fällen zur Auszahlung des Krankenhaustagegeld.
Nochmal der wichtige Hinweis:
Die Unfallversicherung leistet grundsätzlich nur infolge eines Unfalls!
Wird man z.B. aufgrund einer Krankheit stationär behandelt, gibt es keine Krankenhaustagegeld-Leistung von der Unfallversicherung!
Willst du wissen, wie du auch in Folge einer Krankheit Krankenhaustagegeld von deiner Versicherung wiederbekommst, berate ich dich gern.
Wichtige Klauseln und Leistungsinhalte
Wichtige Klauseln und Leistungs-inhalte
Ausreichend hohe Versicherungssumme
Natürlich sollte die Grundsumme ausreichend hoch sein und an deine individuelle Situation angepasst werden. Das lässt sich in einem persönlichem Beratungsgespräch mit einem Fachmann am besten feststellen bzw. beurteilen. Als Faustformel aber sollte man das mindestens 2-3-fache Jahresbruttoeinkommen als Grundsumme wählen.
Gute Gliedertaxe
Die Gliedertaxe unterscheidet sich in der Vielzahl an Tarifen teilweise sehr stark. So ist bei schwächeren Tarifen der Daumen oft mit nur 20% angegeben, Premiumtarife liegen hier zwischen 30% und 35%. Bei gleicher Versicherungssumme und gleicher Progression kann es somit zu großen Unterschieden bei der Auszahlung kommen.
Geringe Progression
Die meisten Unfälle mit Invaliditätsfolgen spielen sich bei unter 30% ab. Deshalb sollte die Grundsumme möglichst hoch, dafür die Progression etwas niedriger gewählt werden. Denn auch eine kleinere Invalidität könnte deinen Job, deine Hobbys oder alltägliche Aktivitäten stark einschränken. Ich empfehle stets eine Progression von 225% – 350%, maximal jedoch 500%.
Mitwirkungsanteil
Der Mitwirkungsanteil ist eine der wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung. Dieser gibt an, ab welchem prozentualen Anteil – einer i.d.R. vorher unbekannten Mitwirkung der Versicherer – die Leistung anteilig kürzt. Optimalerweise liegt dieser bei 100%, das heißt dass gar nicht gekürzt wird. Empfehlenswert sind Tarife mit einem Mitwirkungsanteil von über 75%.
Ein Beispiel:
Nach einer unfallbedingten Oberschenkelhalsfraktur kommt es trotz modernster medizinischer Versorgung bei der Versicherungsnehmerin zu bleibenden Schäden mit einer dauernden Beeinträchtigung des Bewegungsapparates.
Eine im Verlauf der Behandlung diagnostizierte Osteoporose ist hierfür mitverantwortlich.
Invaliditätsgrad laut Gutachten: 40 %
Mitwirkungsanteil Osteoporose: 60 %
Wir nehmen die folgenden Versicherungssummen:
Angenommener Mitwirkungsanteil von unter 60% (z.B. 50% laut Tarif):
Invaliditätsgrad laut Gutachten: 40%
Mitwirkungsanteil Osteoporose: 60%
Invalidität nach Abzug der Mitwirkung: 16%
Invaliditätsleistung:
14.400€ = 90.000€ x 16%
Angenommener Mitwirkungsanteil von über 60% (z.B. 75% laut Tarif):
Invaliditätsgrad laut Gutachten: 40%
Mitwirkungsanteil Osteoporose: 60%
Invalidität nach Abzug der Mitwirkung: 40% (kein Abzug)
Invaliditätsleistung:
63.000€ = 90.000€ x 70%
Auszug aus der Progressions-Tabelle:
Angenommener Mitwirkungsanteil von unter 60% (z.B. 50% laut Tarif):
Invaliditätsgrad laut Gutachten: 40 %
Mitwirkungsanteil Osteoporose: 60 %
Invalidität nach Abzug der Mitwirkung: 16 %
Invaliditätsleistung: 14.400€ = 90.000€ x 16%
Angenommener Mitwirkungsanteil von über 60% (z.B. 75% laut Tarif):
Invaliditätsgrad laut Gutachten: 40 %
Mitwirkungsanteil Osteoporose: 60 %
Invalidität nach Abzug der Mitwirkung: 40 % (kein Abzug)
Invaliditätsleistung: 63.000€ = 90.000€ x 70%
Auszug aus der Progressions-Tabelle:
Die Differenz beträgt in diesem Beispiel 48.600€.
Eigenbewegung
Das PAUKE-Prinzip besagt, dass ein Unfall nur vorliegt, wenn ein plötzliches von außen auf den Körper unfreiwilliges und gesundheitsschädigendes Ereignis einwirkt. Eine Eigenbewegung fällt also laut Definition heraus. Viele gute Tarife aber haben hier nachgebessert und gewähren Versicherungsschutz.
Beispiele für Eigenbewegungen:
• Umknicken beim Treppensteigen
• Strecken des Armes beim Tennisspielen, um an den Ball zu kommen
• Bänderriss beim Fußballspielen
Bewusstseinsstörungen
Abgesichert sein sollten außerdem Unfälle aufgrund einer Bewusstseinsstörung. Das ist z.B. bei Alkoholeinfluss, epileptischen- oder auch Krampfanfällen sowie Zuckerschock der Fall. Auch Herzinfarkt oder Schlaganfall sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Wichtig hierbei ist: Die Bewusstseinsstörung selbst ist nicht versichert! Lediglich die ggf. daraus entstehenden Unfallfolgen!
Der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Unterschied zur gesetzlichen Unfall-versicherung
Jeder Arbeitnehmer ist in Deutschland über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese wird zu 100% vom Arbeitgeber finanziert. Versicherungsschutz besteht während der Arbeitszeit oder auf dem direktem Arbeitsweg. Neben Unfällen sichert die gesetzliche Unfallversicherung auch Berufskrankheiten ab.
Doch die gesetzliche Unfallversicherung birgt auch einige Nachteile in sich. Die Kehrseite der Medaille überwiegt leider. So leistet die Versicherung erst ab einer Erwerbsminderung von mindesten 20%.
Bei privaten Umwegen zu oder von der Arbeit besteht zumeist außerdem kein Versicherungsschutz, genau wie in der arbeitsfreien Zeit.
Des Weiteren überwiegt die arbeitsfreie Zeit deutlich und ist laut Statistiken auch die Zeit in der häufiger Unfälle passieren, welche dann nicht abgesichert sind.
Die private Unfallversicherung hingegen leistet 24/7, sowie Weltweit und bietet dir einen auf deine Bedürfnisse individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz.
Die Unfall-versicherung mit Beitrags-rückgewähr
Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Das Prinzip der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist einfach und in meinen Augen meist wenig sinnvoll. Im Grunde gibt es zwei Bausteine:
1. Die eigentliche Unfallversicherung
2. Ein am Vertrag gekoppelter Sparplan
Das Versprechen: Rückzahlung der gezahlten Beiträge nach Ablauf der Versicherung.
Wie funktioniert das?
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sind deutlich teurer als normale Unfallversicherungen. Grund hierfür ist der gekoppelte Sparplan. Durch die dort angesammelten Zinsen erhältst du nach der Laufzeit einen Großteil oder sogar die gesamten eingezahlten Beiträge zurück.
Ein Beispiel:
Der Beitrag für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr beträgt 40€.
Diese werden wie folgt aufgeteilt:
15€ für die Absicherung des Unfallrisikos
25€ für den Sparplan
Der Sparplan wird beispielsweise nur auf 30 Jahre mit 3% verzinst. Das macht nach der Laufzeit ein gesamtes Guthaben von rund 13.000€, davon ca. 4.000€ Zinsen.
Die gesamten eingezahlten Beiträge belaufen sich bis dahin auf: 12.000€, also 1.000€ weniger als die Beitragsrückgewähr.
Durch die Zinsen bekommst du nun deine gesamten eingezahlten Beiträge zurück.
Warum aber macht es dann wenig Sinn?
Der Versicherer legt dein Geld an und verzinst es. Das gleiche aber kannst du einfach selbst machen. So sparst du dir Verwaltungsgebühren und hast zusätzlich die Chance auf eine deutlich höhere Rendite. Das kann dann z.B. so aussehen:
Endbetrag: 24.329€
Summe Einzahlungen:
7.525€
Wertwachstum absolut:
16.804€
Anlagedauer:
25 Jahre, 6 Tage
Durchschnittliche Jahresrendite:
8,40%
Letzte Sparrate:
25€
Wenn du das Geld selber in diesem Zeitraum anlegst, kommen dabei knapp 25.000€ vor Steuern raus.
Neben diesem Nachteil gegenüber dem Eigeninvestment gibt es noch die eingeschränkte Flexibilität der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Kündigen ist hier nämlich gar nicht so einfach bzw. mit Verlusten verbunden, da das Versprechen der Gesellschaft an die Laufzeit geknüpft ist.
Letztendlich muss bzw. sollte jeder für sich selbst entscheiden. Bist du der eher sichere Typ und legst auf die Flexibilität keinen Wert, kann die Beitragsrückgewähr durchaus das passende Produkt für dich sein.
Das Prinzip der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist einfach und in meinen Augen meist wenig sinnvoll. Im Grunde gibt es zwei Bausteine:
1. Die eigentliche Unfallversicherung
2. Ein am Vertrag gekoppelter Sparplan
Das Versprechen: Rückzahlung der gezahlten Beiträge nach Ablauf der Versicherung.
Wie funktioniert das?
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sind deutlich teurer als normale Unfallversicherungen. Grund hierfür ist der gekoppelte Sparplan. Durch die dort angesammelten Zinsen erhältst du nach der Laufzeit einen Großteil oder sogar die gesamten eingezahlten Beiträge zurück.
Ein Beispiel:
Der Beitrag für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr beträgt 40€.
Diese werden wie folgt aufgeteilt:
15€ für die Absicherung des Unfallrisikos
25€ für den Sparplan
Der Sparplan wird beispielsweise nur auf 30 Jahre mit 3% verzinst. Das macht nach der Laufzeit ein gesamtes Guthaben von rund 13.000€, davon ca. 4.000€ Zinsen.
Die gesamten eingezahlten Beiträge belaufen sich bis dahin auf: 12.000€, also 1.000€ weniger als die Beitragsrückgewähr.
Durch die Zinsen bekommst du nun deine gesamten eingezahlten Beiträge zurück.
Warum aber macht es dann wenig Sinn?
Der Versicherer legt dein Geld an und verzinst es. Das gleiche aber kannst du einfach selbst machen. So sparst du dir Verwaltungsgebühren und hast zusätzlich die Chance auf eine deutlich höhere Rendite. Das kann dann z.B. so aussehen:
Endbetrag: 24.329€
Summe Einzahlungen: 7.525€
Wertwachstum absolut: 16.804€
Anlagedauer: 25 Jahre, 6 Tage
Durchschnittliche Jahresrendite: 8,40%
Letzte Sparrate: 25€
Wenn du das Geld selber in diesem Zeitraum anlegst, kommen dabei knapp 25.000€ vor Steuern raus.
Neben diesem Nachteil gegenüber dem Eigeninvestment gibt es noch die eingeschränkte Flexibilität der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Kündigen ist hier nämlich gar nicht so einfach bzw. mit Verlusten verbunden, da das Versprechen der Gesellschaft an die Laufzeit geknüpft ist.
Letztendlich muss bzw. sollte jeder für sich selbst entscheiden. Bist du der eher sichere Typ und legst auf die Flexibilität keinen Wert, kann die Beitragsrückgewähr durchaus das passende Produkt für dich sein.
FAQ
Ob eine Unfallversicherung für dich eine sinnvolle Absicherung ist sollte man individuell mit einem Fachmann erörtern. Für einen Großteil aber ist die Absicherung des finanziellen Risikos bei Unfällen sehr zu empfehlen!
Das kommt auf deinen aktuellen Lebensstandard und Verbindlichkeiten an. Pauschal aber sollte die Grundsumme das 2-3-fache Jahresbruttoeinkommen betragen.
Die Progression sollte möglichst niedrig ausfallen, während die Grundsumme hoch angesetzt wird. Ein Großteil der Unfälle mit Invaliditätsfolge spielt sich in niedrigen Graden ab, können aber bereits hohe Einschränkungen erfordern. Um die Versicherungssummen auf hohem Niveau zu halten ohne das der Beitrag explodiert, sind 225% oder 350% Progression zu empfehlen, maximal jedoch 500%.
Ja, die private Unfallversicherung leistet weltweit und 24/7. Ggf. können bestimmte Extremsportarten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Abhängig vom Beitrag sind vor allem der Beruf, das Alter und natürlich die gewünschte Höhe der Versicherungssummen mit den jeweiligen Zusatzleistungen. In der Regel aber liegen die Zahlbeiträge oft zwischen 8 und 18€ pro Monat.
Jain, es kommt wie so oft darauf an. Bei den meisten Tarifen müssen einige wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Meist wird hier aber nur nach schweren Krankheiten oder Unfällen der letzten Jahre gefragt. Tarife ohne Gesundheitsfragen gibt es auch, jedoch werden hier oft Leistungen eingeschränkt oder bestimmte Krankheiten aufgezählt, bei denen kein Versicherungsschutz gewährt wird.
Nein, mit der ausgezahlten Leistung, egal ob die Todesfallleistung, Unfallrente oder Invaliditätsleistung, mit dem Geld kann der Empfänger machen was er möchte. Es gibt jedoch auch zweckgebundene Leistungen, z.B. für kosmetische Operationen oder die Übernahme der Bergungskosten.
Die Leistungen sind allesamt steuerfrei. Eine Ausnahme bildet die Unfallrente, hier muss aber nur der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Ja, beruflich oder altersbedingt setzen jedoch einige Tarife Grenzen. Auch das Ausüben bestimmter Extremsportarten kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Und nicht zuletzt müssen natürlich die Gesundheitsfragen passen.
Definitiv nein! Die Unfallversicherung ist keine Alternative, maximal eine Ergänzung. Muss man sich aus finanzieller Sicht entscheiden, sollte man immer die BU vorziehen.
Hier erfährst du alles was du über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen musst.