Private Kranken-versicherung (PKV)
Alles was du darüber wissen musst in einem experten Beitrag
Alles was du darüber wissen musst
in einem experten Beitrag
Stand 2021
Lesedauer: 30 Min
Das wirst du in diesem Artikel lernen
Wann ist eine Private Krankenversicherung sinnvoll
Was sichert eine Private Krankenversicherung ab
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen krankeversicherungversicherung
Alles zu stabilen Beiträgen im alter
Du möchtest dir nicht den ganzen beitrag durchlesen, dann berate ich dich gern unverbindlich und kostenfrei
Das wirst du in diesem Artikel lernen
Wann ist eine Private krankenversicherung sinnvoll
Was sichert eine Private Krankenversicherung ab
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Krankenersicherung
Alles zu stabilen Beiträgen im alter
Du möchtest dir nicht den ganzen beitrag durchlesen, dann berate ich dich gern unverbindlich und kostenfrei
Gliederung
Einleitung
Einleitung
Die private Krankenversicherung ist wohl die komplexeste und am häufigsten diskutierte Versicherung in Deutschland. Nicht zuletzt aber ist die Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, die mit Abstand wichtigste Versicherung. Aus diesem Grund besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die „Königin der Versicherungen“ wissen musst. Eine ausführliche Beratung vom PKV-Experten deines Vertrauens ersetzt dieser aber natürlich trotzdem nicht!
Info: Dieser Artikel behandelt NICHT die Beihilfeergänzungstarife für Beamte. DIESEN ARTIKEL FINDEST DU HIER.
Beachte bitte die häufig vorkommenden Abkürzungen PKV (private Krankenversicherung) und GKV (gesetzliche Krankenversicherung). Auch wenn von „privat versichern“ die Rede ist, meine ich hier „sich privat krankenversichern“.
Eins vorweg: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte immer und ausschließlich mit der Motivation zur bestmöglichen medizinischen Versorgung einhergehen! Aufgrund der Ersparnis von Versicherungsbeiträgen zu wechseln, ist definitiv der falsche Grund und kann früher oder später zu massiven Problem führen. Im Artikel findest du dazu mehr.
Wer darf sich privat versichern
WER DARF SICH PRIVAT VERSICHERN
In der GKV muss jeder verweilen, welcher den Status „versicherungspflichtig“ innehat. Erst wenn man nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann man in die PKV wechseln. Alternativ ist man dann freiwillig gesetzlich versichert, sofern man das private System ablehnt.
Folgende Personengruppen sind nicht versicherungspflichtig:
Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz: JAEG.
Die JAEG wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu verordnet, in der Regel steigt diese. Grundsätzlich gilt das jährliche Bruttojahresentgelt als Überschreitung der JAEG, mit einigen Ausnahmen wie z.B. eine unregelmäßige Überstundenvergütung. Sobald der Arbeitnehmer die Grenze überschreitet, wird er von seinem Arbeitgeber über den Wegfall der Versicherungspflicht informiert. Er hat dann die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV. Alternativ verbleibt der Arbeitnehmer in der GKV als freiwilliges Mitglied.
Beamte
Beamte erhalten Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung. Alles weitere wird in einem separaten Expertenbericht vollständig erklärt. Diesen findest du hier.
Selbstständige & Freiberufler
Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit und können in die PKV wechseln. Da es hier keinen Arbeitgeber gibt, müssen die Beiträge zu 100% vom Selbstständigen selbst gezahlt werden, egal ob freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung. Vor allem jungen Selbstständigen rate ich zur Geduld beim Wechselvorhaben, denn die Finanzen im eigenen Unternehmen sollten stabil sein. Die GKV orientiert sich vom Beitrag am Gewinn des Unternehmens, mindestens werden jedoch 1096,67€ (2021) Gewinn pro Monat veranschlagt. Der Monatsbeitrag beläuft sich bei niedrigen Gewinnen also auf nur rund 210€ inkl. Zusatzbeitrag, Pflege und Krankengeld. Ist dein Unternehmen also noch jung und die Finanzen volatil, ist die GKV planbarer und der Wechsel sollte auf später geschoben werden.
Ausnahmen bilden im Übrigen vor allem Künstler bzw. alle Freiberufler, die einer Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse unterliegen.
Studenten
Für Studenten, deren Eltern Mitglied der GKV sind, ist die Familienversicherung oft die bessere Wahl, denn hier müssen bis zum 25. Lebensjahr keine Beiträge gezahlt werden. Danach wechseln sie in den Studententarif der GKV, welcher aktuell mit rund 90€ Monatsbeitrag zubuche schlägt. Spätestens aber mit dem 30. Geburtstag oder schon mit Ende des 14. Fachsemesters endet die Studentenmitgliedschaft und es besteht keine Versicherungspflicht mehr. Hier können sich Studenten also zwischen der GKV und PKV frei entscheiden.
Eine deutlich frühere Möglichkeit sich privat zu versichern ist direkt zum Studienbeginn. Hier startet zwar grundsätzlich die Versicherungspflicht, von dieser jedoch können sich Studenten in den kommenden drei Monaten per Antrag befreien lassen. Die Entscheidung ist dann bis zum Ende der Versicherungspflicht fix.
Kinder von Beamten können außerdem von speziellen Beihilfetarifen profitieren. So werden bis zu 80% der Gesundheitskosten von der Beihilfestelle übernommen, was die Beihilfetarife deutlich günstiger macht.
Wie genau funktioniert die PKV?
Wie genau funktioniert die PKV?
Um die genaue Funktion der PKV zu erklären nehmen wir im folgendem immer wieder Bezug auf die GKV. Die meisten sind mit einem der beiden Systeme bereits gut vertraut. Mit diesem Wissen und anhand der Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung lässt sich das jeweils andere System gut verstehen bzw. kennenlernen.
Abrechnungs- bzw. Bezahlmethode
Etwa 90% der deutschen Bevölkerung sind Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese funktioniert in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip bzw. Verfahren. Das bedeutet, dass die versicherte Person eine medizinische Leistung in Anspruch nimmt, für diese aber keine Rechnung erhält. Mit der Krankenkarte wird direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
Bei nicht versicherten Zusatzleistungen, welche von der Kasse nicht bezahlt werden, findet das Kostenerstattungsprinzip Anwendung. In diesem Fall erhält der Patient eine Rechnung, welche er zu einer bestimmten Frist begleichen muss. Diese Zusatzkosten werde entweder aus eigener Tasche oder durch eine vorhandene Zusatzversicherung (z.B. Zahnzusatzversicherung) gezahlt.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) findet das Sachleistungsprinzip keine Anwendung. Die versicherte Person erhält nach der medizinischen Versorgung eine Rechnung, welche er nach dem Kostenerstattungsprinzip in einer bestimmten Frist begleichen muss. Dafür ist die PKV zuständig. Die Rechnung wird also beim Versicherer eingereicht, mittlerweile meist bequem via App, und beglichen. Empfänger der Leistung ist in der Regel die versicherte Person selbst. Diese muss das Geld natürlich an die entsprechende Rechnungsstelle weiterleiten. Klingt ein wenig unkomfortabler als beim Verfahren der gesetzlichen Versicherung und ist es in meinen Augen auch.
Jeder privat Krankenversicherte bekommt dennoch eine Krankenkarte. Warum ist das so?
Neben dem Vorteil seine Krankenversicherungsidentifikation bzw. -daten immer bei sich zu tragen, gibt es noch zwei weitere Gründe:
- Als Patient zeigt man beim Arzt die Krankenkarte stets während der Annahme vor. Somit wissen die Mitarbeiter an der Rezeption sofort, welchem System du angehörst und können deine Daten erfassen.
- Bestimmte Leistungen im Krankenhaus werden direkt über die Karte abgerechnet. In Ausnahmen findet also doch das Sachleistungsprinzip statt.
Kurz und knapp zur Abrechnung:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Sachleistungsprinzip – der Arzt rechnet mit der Krankenkarte direkt mit der Kasse ab.
Private Krankenversicherung:
Kostenerstattungsprinzip – der Arzt schreibt dem Patienten eine Rechnung, welche er an seine PKV weiterleitet. Diese erstattet die Kosten.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der GKV ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt und kann bzw. wird immer wieder von der Politik geändert. Erwähnenswert ist hierbei vor allem der §12:
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Neben den weniger positiven Worten im Paragrafen 12 des Sozialgesetzbuches V hat uns die Vergangenheit gezeigt, dass die Politik von ihrem Recht auf Änderung der Kassenleistungen stetig gebraucht macht. Leider hat dies selten positive Auswirkungen auf die Versicherten. Stattdessen werden immer mehr Leistungen gekürzt. Gute Beispiele hierfür sind Sehhilfen oder Zahnersatz.
Die PKV Hat keinen definierten Leistungsumfang. Es muss lediglich eine gewisse Grundabsicherung im ambulanten und stationären Bereich vorhanden sein, um die deutsche Versicherungspflicht erfüllen zu können. Ansonsten legt in erster Linie der Versicherungsnehmer seine Leistungen selbst fest. Das macht er, indem er sich einen Tarif mit seinen Wunschleistungen beim jeweiligen Versicherer aussucht bzw. zusammenstellt. Die Vielzahl an Tarifen auf dem deutschen Markt erlaubt es verschiedenste Absicherungen individuell festzulegen. So kannst du dein höchstes Gut, deine Gesundheit abseits von §12 im SGB V und zukünftigen weiteren Einschränkungen absichern.
Kurz und knapp zur Leistung:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Private Krankenversicherung:
Individuelle Leistungen können nach deinen Wünschen und Vorstellungen abgesichert werden. Somit ist eine optimale und bestmögliche medizinische Versorgung versicherbar.
Beitragszahlung
Eine ebenfalls völlig andere Praxis finden wir in der Zahlungsart und Höhe des Krankenversicherungsbeitrages, je nachdem welchen Status man einnimmt.
Im Folgenden gehe ich nur auf die Zahlungsart ein. Alles zum Thema Beitragshöhe findest du im Kapitel Beitragsentwicklung.
- z.B. Arbeitnehmer unter der JAEG (Einkommen unter 64.350€ in 2021)
- Krankenkassenbeiträge werden direkt vom Bruttogehalt an die Krankenkasse abgeführt. Der Arbeitgeber bezuschusst deine Krankenkassenbeiträge dabei mit 50%.
Gesetzlich freiwillig Versicherte (nicht versicherungspflichtig):
- z.B. Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer über JAEG, die nicht in die PKV wechseln können/wollen
- Krankenkassenbeiträge werden vom Nettogehalt an die Krankenkasse überwiesen bzw. eingezogen. Der Arbeitgeber bezuschusst deine Krankenkassenbeiträge dabei mit 50%.
Privat Versicherte (nicht versicherungspflichtig):
- • z.B. Selbstständige, Arbeitnehmer über der JAEG
- Krankenkassenbeiträge werden vom Nettogehalt an die Krankenkasse überwiesen bzw. eingezogen. Bei Angestellten bezuschusst auch hier der Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge mit 50%, maximal jedoch bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Beiträge.
Falls dir eine persönliche Beratung bei einem Kaffee lieber ist
Falls dir eine persönliche Beratung bei einem Kaffee lieber ist
Vor- und Nachteile der PKV, Stammtisch-parolen
Vor- und Nachteile der PKV, Stammtischparolen
Vorteile
Es besteht die Möglichkeit der bestmöglichen medizinischen Absicherung, die individuelle auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Mit diesem einen Satz ist eigentlich schon alles gesagt. Ich möchte dennoch näher darauf eingehen.
Als privat Versicherter kommst du stetig in den Genuss bestmöglicher Versorgung. Das bekannte Klischee beim Hausarzt eher einen Termin zu bekommen, trifft in der Praxis nicht selten zu. Es wird sich mehr Zeit für dich genommen und auch der Krankenhausaufenthalt von Privatpatienten verlängert sich nicht selten um ein bis zwei Tage. Der Grund dafür ist, dass Arztpraxen und Krankenhäuser wirtschaftliche Unternehmen sind und wie alle anderen auch, Geld verdienen müssen. Ohne mich jetzt im Detail der Begründung und Verfahren zu verlieren, ist es Fakt, dass mit privatversicherten Patienten mehr Geld erwirtschaftet werden kann. Es ist teilweise sogar so, dass die GKV Pauschalen für bestimmte Behandlungen zahlt. Das bedeutet, je länger die Behandlung dauert, desto weniger verdient das Krankenhaus für die eingesetzte Arbeitskraft. In der PKV existiert dieses Problem nicht, somit wird hier dem Patienten höhere Aufmerksamkeit geschenkt und sich mehr Zeit genommen. Natürlich aber kann es auch hier Ausnahmen geben, denn moralisch vertretbar ist das offen gesagt nicht. Ein weiteres Problem besteht bei einer eventuellen Überversorgung, was aber im Gegensatz zur Unterversorgung deiner Gesundheit natürlich nicht schaden kann.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
In vielen Tarifen ist die Beitragsrückerstattung Vertragsbestandteil. Hier gibt es einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das ist für viele natürlich ein Grund zur Freude und macht in der Beitragsrückerstattung doch oft mehrere Monatsbeiträge aus.
Fairerweise muss man hier aber auch erwähnen, dass es einige gesetzliche Krankenversicherungen mit sogenannten Wahltarifen gibt. Auch hier sind Beitragsrückerstattungen möglich.
Nachteile
Kinder in der PKV
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung aufgenommen werden. Soll heißen, Kinder genießen kostenfreien Krankenversicherungsschutz. Muss das Kind jedoch privat versichert werden, ist ein extra Versicherungsvertrag notwendig. So genießt das Kind zwar ebenfalls bestmöglichen Versicherungsschutz (je nach Leistungsinhalten), jedoch muss man sich der zusätzlichen Ausgaben bewusst sein. Wer am Ende des Geldes noch ein bisschen Monat übrig hat, dem ist nicht geholfen! Ein Nachteil entsteht hier also nur, wenn man sich die private Absicherung der Kinder nicht oder nur bedingt leisten kann. Mehr dazu im Kapitel Beitragsentwicklung.
Stammtischparolen
Mit Stammtischparolen sind weder Vor- noch Nachteile gemeint. Stattdessen möchte ich an dieser Stelle mal über das typischem/übliche Halbwissen aufklären.
PKV als Sparmodell
Wer billig kauft…, das kennt wohl jeder! Eine gute PKV kostet, wie alles in hoher Qualität, auch ein paar Euro mehr. Ein Sparmodell ist die PKV deshalb definitiv NICHT, auch wenn es leider oft in Medien, Werbung und am Stammtisch so suggeriert wird. MEHR ZU DIESEM THEMA IM KAPITEL BEITRagsenwticklung.
Hohe Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist weder ein Vor- noch ein Nachteil, denn sie kann individuell nach Wunsch in den Vertrag eingebaut werden. Das macht den Vertrag zwar günstiger, muss aber bei hohen gesundheitlichen Kosten zusätzlich zum Monatsbeitrag aufgebracht werden. Außerdem besteht die Gefahr, trotz Beschwerden den Arztbesuch zu meiden, um Kosten zu sparen. Sollte man dies jedoch praktizieren, ist man in der PKV grundsätzlich falsch aufgehoben. Oberste und einzige Motivation zum Wechsel in die PKV sollte der Wunsch nach bestmöglicher medizinischer Versorgung sein! Geld zu sparen ist definitiv der falsche Grund für einen Wechsel.
Beiträge im Alter
Die Beiträge im Alter zählen wohl zu den größten Ängsten vieler Interessierter und wird häufig als Nachteil geprangert. Dabei ist dieser Punkt eigentlich kein Nachteil, denn wer es von Beginn an richtig macht, wird später keine Probleme mit den Beiträgen haben! Dabei gilt es aber jede Menge zu beachten. Wer beim Abschluss schon die falsche Motivation hatte und eine schlechte oder gar keine Beratung genießen durfte, kann durchaus zum Opfer zu hoher Beiträge im Alter werden. UND WEIL DAS THEMA SO WICHTIG IST, GIBT ES DAZU EIN SEPARATES KAPITEL: BEITRAGSENTWICKLUNG.
Sinnvolle Komponenten & Leistungen
Sinnvolle Komponenten & Leistungen
Krankentagegeld (KTG)
Das Krankentagegeld ist eine der wichtigsten Komponenten und darf in keinem PKV-Vertrag fehlen. Gezahlt wird hier ein beim Abschluss vertraglich vereinbarter Tagessatz nach einer vorher festgelegten Karenzzeit. Gesetzlich Versicherte kennen das unter den Namen Krankengeld, welches ab dem 42. Tag (Karenzzeit) der Krankschreibung ausgezahlt wird.
Der Versicherte muss sich also vor Abschluss zwei Fragen beantworten:
- Wie hoch soll das Krankentagegeld sein?
- Nach welcher Karenzzeit soll das Krankentagegeld einsetzen?
Beispiel:
Selbstständiger mit Krankentagegeld von 100€ ab dem 22. Tag.
Die versicherte Person verunfallt und fällt für 8 Wochen aufgrund der medizinischen Behandlung aus. Gezahlt wird nun das Krankentagegeld ab dem 22. Tag bis zum Ende der Behandlung, also dem 56. Tag. Insgesamt also 3.500€ für 35 Tage. Von diesem Geld muss er auch die Beiträge zur PKV zahlen.
Bitte beachte, dass auch Anpassungen des KTGs zu einem späteren Zeitpunkt möglich sind und ob hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Durch ggf. steigende Gehälter und/oder aufgrund der Inflation sinkt der Wert des Krankentagegeldes und ist somit in der Zukunft nicht mehr bedarfsgerecht.
Zur genauen Bedarfsermittlung (Höhe/Tagessatz und Karenzzeit des KTG) suche dir bitte einen fähigen Experten im PKV-Bereich. Hier gilt es vieles genau zu beachten. Dabei gibt es auch Unterschiede zwischen Selbstständigen und Angestellten.
Erstattungsfähige Gebührensätze oberhalb des Höchstsatzes
In der Regel erstatten die PKV-Tarife medizinische Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte, kurz: GOÄ. Die GOÄ regelt die Abrechnungen der ärztlichen Leistungen. Jeder Leistung ist ein bestimmter Gebührensatz zugeordnet. Sehr hohe bzw. umfangreiche Leistungen werden nach höheren Sätzen bzw. Punktewerten abgerechnet, einfache nach niedrigeren. Die häufigste Abrechnung ist der 2,3-fache Satz (Regelhöchstsatz), festgelegt in der Gebührenordnung. Der Höchstsatz beträgt 3,5. Dieser kann jedoch nur mit Begründung bei umfangreichen Leistungen abgerechnet werden.
In einigen Fällen jedoch, vor allem im stationären Bereich, kann der Höchstsatz durch eine Honorarvereinbarung überschritten werden. So kann auch der 5-fache oder gar 9-fache Satz abgerechnet werden. Vor allem bei seltenen, äußerst komplizierten Operationen mit speziell weitergebildeten Ärzten ist das möglich. Normale PKV-Tarife leisten bei Honorarvereinbarungen nicht, der Patient kann die Leistung somit nicht in Anspruch nehmen oder muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Wer das nicht möchte, sollte auf Leistungen über den Höchstsatz der GOÄ bzw. Honorarvereinbarungen als Bestandteil des PKV-Tarifes achten.
Es gibt zusätzlich noch weitere Gebühren-ordnungen, wie z.B. die GOZ (Gebührenordnung f. Zahnärzte) oder die GebüH (Gebührenordnung f. Heilpraktiker).
Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog
Die Medizin unterliegt einer ständigen Veränderung, der sogenannten medizinischen Inflation. Durch Forschung und Entwicklung gibt es immer bessere Möglichkeiten kranke oder verunfallte Menschen wieder zur Genesung zu verhelfen. Zusätzlich stellt der technische Fortschritt immer praktischere Hilfsmittel zur Verfügung, wie z.B. Hightech-Prothesen oder intelligente Rollstühle. Ein abschließend aufgezählter Heil- und Hilfsmittelkatalog leistet nur für die aufgelisteten Mittel. In der Zukunft neu hinzukommende sind somit nicht abgesichert. Der Gedankte, die PKV als lebenslangen Gesundheitsbegleiter zu betrachten, ist somit nicht erfüllt.
Deshalb wichtig: Offener Heil- und Hilfsmittel-katalog, damit auch zukünftige Errungenschaften der Medizin Leistungs-bestandteil deiner PKV sind. Auch wichtig ist, dass der Tarif nicht nur für die „einfache Ausführung“ von Hilfsmitteln leistet. Hier gibt es im Leistungsfall zu hohes Streitpotenzial.
Übrigens: In einigen Tarifen ist ein sogenanntes Hilfsmittelmanagement inkludiert. Das bedeutet, dass Hilfsmittel, meist erst ab einer bestimmten Kostenhöhe, von der Gesellschaft über deren Partner organisiert wird. So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet entsprechend über die Gesellschaft einzukaufen. Klingt erstmal nachteilig, trägt aber zur Kosteneinsparung und somit zur Beitragsstabilität bei. Unter einem Nachteil verstehe ich etwas anderes.
Hohe Erstattung bei Psychotherapie
Psychische Erkrankungen nehmen in Deutschland eine stetig ansteigende Bedeutung ein. Die häufigsten Berufsunfähigkeitsfälle sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Gerade deshalb sollte eine hohe Priorität auf die Leistung bei psychischer Erkrankung liegen. Häufig werden hier vor allem die Sitzungen zur Psychotherapie begrenzt. Ich empfehle hier als absolutes Minimum 30, besser jedoch 50 Sitzungen ohne vorherige Genehmigung als Vertragsbestandteil des PKV-Tarifes.
Kur- und Reha-Leistungen
Kur- und Reha-Leistungen werden gerne vernachlässigt oder einfach vergessen. Oft ist hier ein kostenpflichtiger Extra-Baustein notwendig. Ohne diese Leistung wird es jedoch sehr teuer für die versicherte Person, sollte eine Kur- oder Reha notwendig sein.
Heilpraktiker-Leistungen
Heilpraktiker-Leistungen sind ein Bonus, jedoch nicht zwingend erforderlich. Hier kommt es vor allem auf deine persönliche Einstellung an. Nimmst du bzw. würdest du eine Behandlung beim Heilpraktiker bevorzugen bzw. in Anspruch nehmen? Dann sollte diese Leistung inkludiert sein. Oft aber ist das bereits in der gehobenen Grundausstattung inklusive.
Hohe Erstattung bei Zahnbehandlungen & Ersatz
Zahnbehandlungen sind teuer, erst recht, wenn es um Zahnersatz geht. Implantate sind fast schon wahre „Geldverbrennungsmaschinen“. Optimalerweise sind Zahnbehandlungen zu 100% abgesichert, Zahnersatz zu 70-90%. Aber auch Kieferorthopädie sollte mindestens zu 70% abgesichert sein.
Achte hierbei auch auf die Zahnstaffel, welche die Erstattungsbegrenzung der ersten 3-5 Versicherungsjahre regelt. Außerdem sollten Maßnahmen zu Schmerztherapie, die Wartezeiten und Hightech-Leistungen bei der Wahl des Tarifes eine Rolle spielen.
Chef-Spezialarztbehandlung
Der Chefarzt ist nicht in allen Bereichen automatisch der kompetenteste bzw. beste. Deshalb ist in diesem Leistungsbaustein i.d.R. auch immer der Spezialarzt inkludiert. Diese Leistung ist ebenfalls in vielen höherwertigen Tarifen automatischer Bestandteil.
Ein-Zweibettzimmer
Sicherlich kein Punkt welcher zur Wiederherstellung der Gesundheit maßgeblich (!) beiträgt. Zumal in vielen Krankenhäusern Ein- und Zweibettzimmer zur Rarität geworden sind.
Ist dieser Baustein jedoch im Vertrag enthalten, gibt es bei Verzicht auf das 1- oder 2 Bettzimmer ein Ersatzkrankenhaustagegeld.
Insgesamt ist diese Leistung eher als Komfort-Baustein zu betrachten.
Beitragsentlastungskomponente
Die Beitragsentlastungs-komponente sorgt für einen sinkenden Beitrag im Alter, meist zu Rentenbeginn. Häufig ist dieser sehr flexibel einstellbar. Je höher der zusätzliche Beitrag, desto größer die Beitragsentlastung im Alter. Steuerliche Absetzbarkeit und die Mitfinanzierung vom Arbeitgeber bei Angestellten zählen zu den großen Vorteilen, die Beitragsentlastung im Alter dem Versicherer zu überlassen. Selbstständige aber sollten über eine parallele private Altersvorsorge nachdenken. Das ist vor allem flexibler und kann in Punkto Anlagestrategie individuell angepasst werden.
Selbstbeteiligung
Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag. Logisch! Je nach Tarif, persönlicher Situation und Status können hier Selbstbeteiligungen zwischen 0€ und 2000€ durchaus Sinn ergeben. Auch sollte man darauf achten, welche Leistungen von der Selbstbeteiligung befreit sind. Mehr dazu im Kapitel „DIE RICHTIGE WAHL DER SELBSTBETEILIGUNG (SB)“.
Beitragsrückerstattung
Die Beitrags-rückerstattung wird dem Versicherungsnehmer bei Leistungsfreiheit ausgezahlt. Man bekommt sozusagen einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück, sofern man keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wechseloption
Manchmal kann es Sinn machen eine sogenannte Wechseloption in den Vertrag einzubauen. Diese ermöglicht es zu einem späteren Zeitpunkt, in einen besseren Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln, ohne dass neue Gesundheitsfragen erforderlich sind.
Krankentagegeld (KTG)
Das Krankentagegeld ist eine der wichtigsten Komponenten und darf in keinem PKV-Vertrag fehlen. Gezahlt wird hier ein beim Abschluss vertraglich vereinbarter Tagessatz nach einer vorher festgelegten Karenzzeit. Gesetzlich Versicherte kennen das unter den Namen Krankengeld, welches ab dem 42. Tag (Karenzzeit) der Krankschreibung ausgezahlt wird.
Der Versicherte muss sich also vor Abschluss zwei Fragen beantworten:
- Wie hoch soll das Krankentagegeld sein?
- Nach welcher Karenzzeit soll das Krankentagegeld einsetzen?
Beispiel:
Selbstständiger mit Krankentagegeld von 100€ ab dem 22. Tag.
Die versicherte Person verunfallt und fällt für 8 Wochen aufgrund der medizinischen Behandlung aus. Gezahlt wird nun das Krankentagegeld ab dem 22. Tag bis zum Ende der Behandlung, also dem 56. Tag. Insgesamt also 3.500€ für 35 Tage. Von diesem Geld muss er auch die Beiträge zur PKV zahlen.
Bitte beachte, dass auch Anpassungen des KTGs zu einem späteren Zeitpunkt möglich sind und ob hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Durch ggf. steigende Gehälter und/oder aufgrund der Inflation sinkt der Wert des Krankentagegeldes und ist somit in der Zukunft nicht mehr bedarfsgerecht.
Zur genauen Bedarfsermittlung (Höhe/Tagessatz und Karenzzeit des KTG) suche dir bitte einen fähigen Experten im PKV-Bereich. Hier gilt es vieles genau zu beachten. Dabei gibt es auch Unterschiede zwischen Selbstständigen und Angestellten.
Erstattungsfähige Gebührensätze oberhalb des Höchstsatzes
In der Regel erstatten die PKV-Tarife medizinische Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte, kurz: GOÄ. Die GOÄ regelt die Abrechnungen der ärztlichen Leistungen. Jeder Leistung ist ein bestimmter Gebührensatz zugeordnet. Sehr hohe bzw. umfangreiche Leistungen werden nach höheren Sätzen bzw. Punktewerten abgerechnet, einfache nach niedrigeren. Die häufigste Abrechnung ist der 2,3-fache Satz (Regelhöchstsatz), festgelegt in der Gebührenordnung. Der Höchstsatz beträgt 3,5. Dieser kann jedoch nur mit Begründung bei umfangreichen Leistungen abgerechnet werden.
In einigen Fällen jedoch, vor allem im stationären Bereich, kann der Höchstsatz durch eine Honorarvereinbarung überschritten werden. So kann auch der 5-fache oder gar 9-fache Satz abgerechnet werden. Vor allem bei seltenen, äußerst komplizierten Operationen mit speziell weitergebildeten Ärzten ist das möglich. Normale PKV-Tarife leisten bei Honorarvereinbarungen nicht, der Patient kann die Leistung somit nicht in Anspruch nehmen oder muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Wer das nicht möchte, sollte auf Leistungen über den Höchstsatz der GOÄ bzw. Honorarvereinbarungen als Bestandteil des PKV-Tarifes achten.
Es gibt zusätzlich noch weitere Gebührenordnungen, wie z.B. die GOZ (Gebührenordnung f. Zahnärzte) oder die GebüH (Gebührenordnung f. Heilpraktiker).
Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog
Die Medizin unterliegt einer ständigen Veränderung, der sogenannten medizinischen Inflation. Durch Forschung und Entwicklung gibt es immer bessere Möglichkeiten kranke oder verunfallte Menschen wieder zur Genesung zu verhelfen. Zusätzlich stellt der technische Fortschritt immer praktischere Hilfsmittel zur Verfügung, wie z.B. Hightech-Prothesen oder intelligente Rollstühle. Ein abschließend aufgezählter Heil- und Hilfsmittelkatalog leistet nur für die aufgelisteten Mittel. In der Zukunft neu hinzukommende sind somit nicht abgesichert. Der Gedankte, die PKV als lebenslangen Gesundheitsbegleiter zu betrachten, ist somit nicht erfüllt.
Deshalb wichtig: Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog, damit auch zukünftige Errungenschaften der Medizin Leistungsbestandteil deiner PKV sind. Auch wichtig ist, dass der Tarif nicht nur für die „einfache Ausführung“ von Hilfsmitteln leistet. Hier gibt es im Leistungsfall zu hohes Streitpotenzial.
Übrigens: In einigen Tarifen ist ein sogenanntes Hilfsmittelmanagement inkludiert. Das bedeutet, dass Hilfsmittel, meist erst ab einer bestimmten Kostenhöhe, von der Gesellschaft über deren Partner organisiert wird. So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet entsprechend über die Gesellschaft einzukaufen. Klingt erstmal nachteilig, trägt aber zur Kosteneinsparung und somit zur Beitragsstabilität bei. Unter einem Nachteil verstehe ich etwas anderes.
Hohe Erstattung bei Psychotherapie
Psychische Erkrankungen nehmen in Deutschland eine stetig ansteigende Bedeutung ein. Die häufigsten Berufsunfähigkeitsfälle sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Gerade deshalb sollte eine hohe Priorität auf die Leistung bei psychischer Erkrankung liegen. Häufig werden hier vor allem die Sitzungen zur Psychotherapie begrenzt. Ich empfehle hier als absolutes Minimum 30, besser jedoch 50 Sitzungen ohne vorherige Genehmigung als Vertragsbestandteil des PKV-Tarifes.
Kur- und Reha-Leistungen
Kur- und Reha-Leistungen werden gerne vernachlässigt oder einfach vergessen. Oft ist hier ein kostenpflichtiger Extra-Baustein notwendig. Ohne diese Leistung wird es jedoch sehr teuer für die versicherte Person, sollte eine Kur- oder Reha notwendig sein.
Heilpraktiker-Leistungen
Heilpraktiker-Leistungen sind ein Bonus, jedoch nicht zwingend erforderlich. Hier kommt es vor allem auf deine persönliche Einstellung an. Nimmst du bzw. würdest du eine Behandlung beim Heilpraktiker bevorzugen bzw. in Anspruch nehmen? Dann sollte diese Leistung inkludiert sein. Oft aber ist das bereits in der gehobenen Grundausstattung inklusive.
Hohe Erstattung bei Zahnbehandlungen & Ersatz
Zahnbehandlungen sind teuer, erst recht, wenn es um Zahnersatz geht. Implantate sind fast schon wahre „Geldverbrennungsmaschinen“. Optimalerweise sind Zahnbehandlungen zu 100% abgesichert, Zahnersatz zu 70-90%. Aber auch Kieferorthopädie sollte mindestens zu 70% abgesichert sein.
Achte hierbei auch auf die Zahnstaffel, welche die Erstattungsbegrenzung der ersten 3-5 Versicherungsjahre regelt. Außerdem sollten Maßnahmen zu Schmerztherapie, die Wartezeiten und Hightech-Leistungen bei der Wahl des Tarifes eine Rolle spielen.
Chef-Spezialarztbehandlung
Der Chefarzt ist nicht in allen Bereichen automatisch der kompetenteste bzw. beste. Deshalb ist in diesem Leistungsbaustein i.d.R. auch immer der Spezialarzt inkludiert. Diese Leistung ist ebenfalls in vielen höherwertigen Tarifen automatischer Bestandteil.
Ein-Zweibettzimmer
Sicherlich kein Punkt welcher zur Wiederherstellung der Gesundheit maßgeblich (!) beiträgt. Zumal in vielen Krankenhäusern Ein- und Zweibettzimmer zur Rarität geworden sind.
Ist dieser Baustein jedoch im Vertrag enthalten, gibt es bei Verzicht auf das 1- oder 2 Bettzimmer ein Ersatzkrankenhaustagegeld.
Insgesamt ist diese Leistung eher als Komfort-Baustein zu betrachten.
Beitragsentlastungskomponente
Die Beitragsentlastungskomponente sorgt für einen sinkenden Beitrag im Alter, meist zu Rentenbeginn. Häufig ist dieser sehr flexibel einstellbar. Je höher der zusätzliche Beitrag, desto größer die Beitragsentlastung im Alter. Steuerliche Absetzbarkeit und die Mitfinanzierung vom Arbeitgeber bei Angestellten zählen zu den großen Vorteilen, die Beitragsentlastung im Alter dem Versicherer zu überlassen. Selbstständige aber sollten über eine parallele private Altersvorsorge nachdenken. Das ist vor allem flexibler und kann in Punkto Anlagestrategie individuell angepasst werden.
Selbstbeteiligung
Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag. Logisch! Je nach Tarif, persönlicher Situation und Status können hier Selbstbeteiligungen zwischen 0€ und 2000€ durchaus Sinn ergeben. Auch sollte man darauf achten, welche Leistungen von der Selbstbeteiligung befreit sind. Mehr dazu im Kapitel „DIE RICHTIGE WAHL DER SELBSTBETEILIGUNG (SB)“.
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung wird dem Versicherungsnehmer bei Leistungsfreiheit ausgezahlt. Man bekommt sozusagen einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurück, sofern man keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wechseloption
Manchmal kann es Sinn machen eine sogenannte Wechseloption in den Vertrag einzubauen. Diese ermöglicht es zu einem späteren Zeitpunkt, in einen besseren Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln, ohne dass neue Gesundheitsfragen erforderlich sind.
Die Beitragsentwicklung
Die Beitrags-entwicklung
Im Gegensatz zur GKV orientiert sich der Beitrag der PKV nicht in prozentualer Höhe am Einkommen. Stattdessen sind die Leistungen, das Eintrittsalter und natürlich der Leistungsumfang von Bedeutung. Ggf. kommen noch Risikozuschüsse aufgrund von Vorerkrankungen hinzu. Alles in allem wird der Beitrag also individuell an der jeweiligen versicherten Person und der Tarifkalkulation des Versicherers festgemacht.
Diese Kapitel liefert eine der wichtigsten Informationen zur PKV – dem Beitrag, der Beitragsentwicklung und was das ganze eigentlich mit der Lohnsteuer auf sich hat.
Die Beitragsentwicklung in der PKV
Das wohl umstrittenste Argument und massiv mit Vorurteilen behaftete, ist folgendes:
„Die Beiträge im Alter kannst du dir in der privaten Krankenversicherung sowieso nicht mehr leisten.“
Natürlich kommt dieses Vorurteil nicht von ungefähr. Tatsächlich gibt es zahlreiche Privatversicherte, die im Alter enorme Probleme mit dem Zahlen der Beiträge haben. Grund war neben fehlender Altersvorsorge, auch die mit der Zeit stark angestiegenen Beiträge des jeweiligen PKV-Tarifes. Denn wie in der GKV steigen natürlich auch die Beiträge der PKV. Inflation, die steigenden Behandlungskosten im Alter und der immer teurer werdende Fortschritt in der Medizin sind die Hauptgründe dafür.
Nun kann man natürlich auch gewisse Vorbeugungen treffen, um die Beitragsentwicklung stark zu mindern. Man muss es nur richtig machen, dann klappt das auch mit dem Bezahlen der Beiträge im Alter. An dieser Stelle nochmal zum wichtigsten Merksatz:
Merksatz
Die private Krankenversicherung bietet dir die bestmögliche, medizinische Versorgung im Krankheitsfall!
Sie ist kein Sparmodell gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse!
Merksatz
Die private Krankenversicherung bietet dir die bestmögliche, medizinische Versorgung im Krankheitsfall! Sie ist kein Sparmodell gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse!
Entstehung der PKV-Beiträge im Alter
Die Beiträge zur PKV ändern sich im Alter. Abgesehen von der generellen Beitragssteigerung aufgrund der Inflation, medizinischen Fortschrittes und der steigenden Behandlungskosten ändert sich noch folgendes:
Für Selbstständige und Arbeitnehmer:
Wegfall der 10%igen Alterungsrückstellung ab dem 60. Lebensjahr:
Die im Beitrag enthaltene und gesetzlich vorgeschriebene 10%ige Alterungsrückstellung fällt mit dem 60. Lebensjahr weg. Somit verringert sich natürlich auch der Beitrag. Mit dem 65. Lebensjahr wird die Alterungsrückstellung dann zur Stabilisierung des Beitrages verwendet, später sogar zur Reduzierung.
Wegfall Krankentagegeld (KTG) zum Rentenbeginn:
Das KTG ist, ähnlich wie das Krankengeld der GKV, eine der wichtigsten Bausteine der PKV. Es sorgt für die Erhaltung des Lebensstandards und die Bezahlung der eigenen Fixkosten + der Krankenversicherung im Krankheitsfall. Da es kein Gehalt mehr im Rentenalter gibt, was wegfallen kann, ist das KTG nicht mehr notwendig. Somit fällt der Zahlbetrag für diese Komponente weg.
Nur für Arbeitnehmer:
Wegfall des Arbeitgeberzuschusses:
Der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses ist kein Vorteil, sondern ein Nachteil. Die Hälfte der Beiträge, maximal jedoch bis zur Höchstgrenze der GKV, werden bis zum Rentenbeginn vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser Zuschuss fällt mit dem Rentenbeginn weg.
Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung:
Mit dem Wegfall des Arbeitgeberzuschusses jedoch beginnt der Zuschuss der deutschen Rentenversicherung, in die in der Regel jeder Arbeitnehmer eingezahlt hat. Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3% deiner gesetzlichen Rente und wird seit 2019 mit dem hälftigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen erhöht. Im Jahr 2021 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3%. Der Zuschuss von 7,3% wird also um 0,65% erhöht, insgesamt also 7,95%. Somit wird der Arbeitgeberzuschuss vom Erwerbsleben quasi ausgeglichen.
Wichtig: Der Zuschuss muss beantragt werden. Das zuständige Dokument findet ihr hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0820.html
Die Beiträge der Pflegeversicherung sind von Zuschüssen befreit. Diese müssen normal weitergezahlt werden.
Beachte: Ich gehe hier vorzugsweise auf die aktuellen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen ein. Somit kann es zu Abweichungen bei Altverträgen kommen. Der gesetzliche 10%ige Zuschlag beispielsweise wurde erst im Jahr 2000 eingeführt und konnte von den Versicherten abgelehnt werden.
Dass die bestmögliche medizinische Versorgung keinen Sinn hat, wenn man sich diese nicht leisten kann, ist logisch.
Wichtig: Aus diesem und vielen anderen Gründen ist eine fachmännische Beratung unvermeidbar! Dieser Expertenbericht, so ausführlich ich ihn versucht habe zu verfassen, ersetzt nicht das Knowhow eines PKV-Experten! Hast du noch keinen Profi gefunden, kannst du dich gerne an mich wenden. Der Kranken-versicherungs-beitrag ist immer der gleiche, egal ob der Abschluss im Internet, beim Makler oder der Versicherung direkt erfolgt!
Wichtig: Aus diesem und vielen anderen Gründen ist eine fachmännische Beratung unvermeidbar! Dieser Expertenbericht, so ausführlich ich ihn versucht habe zu verfassen, ersetzt nicht das Knowhow eines PKV-Experten! Hast du noch keinen Profi gefunden, kannst du dich gerne an mich wenden. Der Krankenversicherungsbeitrag ist immer der gleiche, egal ob der Abschluss im Internet, beim Makler oder der Versicherung direkt erfolgt!
Wichtige Maßnahmen zur Beibehaltung stabiler Beiträge, auch im Alter
Wichtige Maßnahmen zur Beibehaltung stabiler Beiträge, auch im Alter
Die richtige Versicherungs-gesellschaft
Der erste und wichtigste Schritt zu stabilen Krankenversicherungsbeiträgen beginnt bereits bei der Wahl des Versicherers. Jede Gesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, 10% der gezahlten Beiträge als Alterungsrückstellung aufzubauen. Ab dem 60. Lebensjahr werden diese 10% ausgesetzt und mit Beginn des 65. Lebensjahres zur Beitragsstabilisierung verwendet. Einige Gesellschaften aber gehen weit über die 10% hinaus, sodass die Kunden von weniger stark ansteigenden Beiträgen im Alter profitieren.
Der richtige Tarif
Neben der Gesellschaft spielt auch die Wahl des Tarifes eine wichtige Rolle. Einige Tarife haben schlechtere Beitragsentwicklungen als andere. Das liegt vor allem an Leistungsinhalten und der Kalkulation des Versicherers. Als Anhaltspunkt kann man hier auch historische Daten zur Hand nehmen.
Beitragsentlastungs-komponente
Verschiedene Gesellschaften bieten in ihren Tarifen sogenannte Beitragsentlastungskomponenten an. Diese bilden eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Der dadurch entstehende Mehrbeitrag (z.B. 100€ Mehrbeitrag für spätere Entlastung von ca. 250€ PKV-Beitrag) wird von der Gesellschaft gewinnbringend angelegt und später zur Beitragsreduzierung verwendet. Sinn kann dieser Baustein vor allem bei Arbeitnehmern machen, da die Hälfte der Beitragsentlastungskomponente vom Arbeitgeber mitgezahlt wird. Außerdem ist dieser Baustein steuerlich absetzbar. Nachteile sind die geringe Flexibilität und Kontrolle, wie und wo genau der Versicherer die zusätzliche Alterungsrückstellung anlegt. Kündigt man die Krankenversicherung, können die aufgebauten Rückstellungen oft für Krankenzusatzversicherungen verwendet werden, sind also nicht vollkommen verschwunden. Bietet die Gesellschaft bzw. der Tarif diese Möglichkeit nicht an, geht das Geld der Versicherungsgemeinschaft zugute.
Parallele Altersvorsorge
Ebenfalls eine sehr wichtige Maßnahme in Punkto stabile Beiträge im Alter, den vor allem Arbeitnehmer und Selbstständige in Anspruch nehmen sollten!
In der GKV zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG in 2021: 58.050€) im Jahr 2021 rund 900€ Beiträge (inkl. Pflegepflichtversicherung und Krankengeld), die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Auch ein Selbstständiger mit einem Verdienst über der BBG zahlt rund 900€, jedoch ohne Arbeitgeberanteil.
In jungen Jahren sind die Beiträge der PKV oft deutlich niedriger als in der gesetzlichen, oft mehrere Hundert Euro. Die Differenz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte unbedingt gewinnbringend angelegt werden (optimalerweise in eine fondsgebundene und (weitgehend) garantielose Rentenversicherung bzw. fondsgebundene Basisrente). Die hier über Jahrzehnte aufgebaute Rente wird später dafür sorgen, dass ein Teil deiner PKV-Beiträge davon gezahlt wird.
Die richtige Versicherungsgesellschaft
Der erste und wichtigste Schritt zu stabilen Krankenversicherungsbeiträgen beginnt bereits bei der Wahl des Versicherers. Jede Gesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, 10% der gezahlten Beiträge als Alterungsrückstellung aufzubauen. Ab dem 60. Lebensjahr werden diese 10% ausgesetzt und mit Beginn des 65. Lebensjahres zur Beitragsstabilisierung verwendet. Einige Gesellschaften aber gehen weit über die 10% hinaus, sodass die Kunden von weniger stark ansteigenden Beiträgen im Alter profitieren.
Der richtige Tarif
Neben der Gesellschaft spielt auch die Wahl des Tarifes eine wichtige Rolle. Einige Tarife haben schlechtere Beitragsentwicklungen als andere. Das liegt vor allem an Leistungsinhalten und der Kalkulation des Versicherers. Als Anhaltspunkt kann man hier auch historische Daten zur Hand nehmen.
Beitragsentlastungskomponente
Verschiedene Gesellschaften bieten in ihren Tarifen sogenannte Beitragsentlastungskomponenten an. Diese bilden eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Der dadurch entstehende Mehrbeitrag (z.B. 100€ Mehrbeitrag für spätere Entlastung von ca. 250€ PKV-Beitrag) wird von der Gesellschaft gewinnbringend angelegt und später zur Beitragsreduzierung verwendet. Sinn kann dieser Baustein vor allem bei Arbeitnehmern machen, da die Hälfte der Beitragsentlastungskomponente vom Arbeitgeber mitgezahlt wird. Außerdem ist dieser Baustein steuerlich absetzbar. Nachteile sind die geringe Flexibilität und Kontrolle, wie und wo genau der Versicherer die zusätzliche Alterungsrückstellung anlegt. Kündigt man die Krankenversicherung, können die aufgebauten Rückstellungen oft für Krankenzusatzversicherungen verwendet werden, sind also nicht vollkommen verschwunden. Bietet die Gesellschaft bzw. der Tarif diese Möglichkeit nicht an, geht das Geld der Versicherungsgemeinschaft zugute.
Parallele Altersvorsorge
Ebenfalls eine sehr wichtige Maßnahme in Punkto stabile Beiträge im Alter, den vor allem Arbeitnehmer und Selbstständige in Anspruch nehmen sollten!
In der GKV zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG in 2021: 58.050€) im Jahr 2021 rund 900€ Beiträge (inkl. Pflegepflichtversicherung und Krankengeld), die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Auch ein Selbstständiger mit einem Verdienst über der BBG zahlt rund 900€, jedoch ohne Arbeitgeberanteil.
In jungen Jahren sind die Beiträge der PKV oft deutlich niedriger als in der gesetzlichen, oft mehrere Hundert Euro. Die Differenz zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte unbedingt gewinnbringend angelegt werden (optimalerweise in eine fondsgebundene und (weitgehend) garantielose Rentenversicherung bzw. fondsgebundene Basisrente). Die hier über Jahrzehnte aufgebaute Rente wird später dafür sorgen, dass ein Teil deiner PKV-Beiträge davon gezahlt wird.
Wichtig
Ich habe nun schon mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass die private Krankenversicherung kein Sparmodell ist. Mit den oben genannten Maßnahmen aber kann man dafür sorgen, dass man die bestmögliche medizinische Versorgung genießt, ohne am Ende des Tages mehr als in der gesetzlichen Versicherung gezahlt zu haben.
Wichtig
Ich habe nun schon mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass die private Krankenversicherung kein Sparmodell ist. Mit den oben genannten Maßnahmen aber kann man dafür sorgen, dass man die bestmögliche medizinische Versorgung genießt, ohne am Ende des Tages mehr als in der gesetzlichen Versicherung gezahlt zu haben.
Was genau aber kann man tun, wenn man in der Vergangenheit Fehler gemacht hat und die Beiträge bereits stark angestiegen sind. Auch hierfür gibt es ein paar wichtige Tipps, welche aber, ich kann mich nur wiederholen, eine fachmännische Beratung nicht ersetzen!
Tarifwechsel
Oft hilft schon ein einfacher Tarifwechsel, vor allem wenn du Mitglied in einem bereits geschlossenen Tarif bist.
Letzteres kann passieren, wenn du bereits seit vielen Jahren im gleichen Tarif versichert bist. Nicht selten werden die Tarife irgendwann „geschlossen“, es kommen also keine neuen Versicherten mehr in diesen Tarif hinzu. Was dann passiert ist eine kollektive Alterung innerhalb des Tarifes. Es steigen also die Behandlungskosten und junge, gesunde zahlende Menschen fehlen bzw. gehen zuneige. Die Versicherung darf dir einen Tarifwechsel in einen noch jungen und offenen Tarif nicht verwehren. Mit diesem einfachen Schritt kannst du bereits jede Menge Beitrag sparen. Nicht selten musst du dabei nicht einmal auf Leistungen verzichten.
Wichtig: Es ist oft nicht einfach den Wunsch nach einem neuen Tarif der Versicherung klarzumachen. Oft wird hier abgelehnt, da es minimale Leistungsunterunterschiede gibt. Nimm dir hier einen Experten, der dich dabei unterstützt!
Alternativ kannst du einfach in einen leistungsschwächeren Tarif wechseln. Weniger Leistung kostet weniger Geld. Das sollte aber nicht die erste Wahl sein.
Selbstbeteiligung
Dass die Anhebung der Selbstbeteiligung eine Senkung des Beitrages zur Folge hat, ist denke ich jedem klar. Bitte beachte aber bei diesem Schritt, dass dir im Krankheitsfall damit finanziell nicht wirklich geholfen ist, denn ob du die Beiträge erst sparst, dann aber beim Arzt aus eigener Tasche zahlst, kommt ggf. aufs Gleiche heraus. Die Möglichkeit sollte aber in Betracht gezogen werden.
Wechsel in den Basistarif
Explodieren die Beiträge, gibt es immer noch eine letzte Notfalloption. Diese sollte aber wirklich nur genutzt werden, wenn am Ende des Geldes noch einiges an Monat übrigbleibt.
Der Basistarif orientiert sich leistungstechnisch an der GKV und auch der Beitrag ist an deren Höchstgrengedeckelt.
Beitrags-entwicklung PKV vs. GKV
Beitragsentwicklung PKV vs. GKV
Beitragssteigerungen in der PKV sind bekannt.
Wie aber schaut es eigentlich bei der GKV aus?
Auch hier gibt es Beitragssteigerungen in verschiedenen Formen. Vielen gesetzlich Versicherten, die unter der BBG (2021: 58.050€) verdienen, fällt aber vor allem die häufigste Beitragssteigung überhaupt nicht auf.
Beitragssteigung in Form des Beitragssatzes
Der grundsätzliche Beitragssatz beträgt im Jahr 2021 genau 14,6% vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Dieser ist seit 2015 stabil. Im Jahr 2014 lag dieser noch bei 15,5% – ist also seitdem sogar gesunken. Jedoch waren es 2001 noch 13,6%.
Beitragssteigung in Form des Zusatzbeitrages
Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell erhoben. Er kommt auf den Beitragssatz von derzeit 14,6% (2021) noch hinzu. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3%. In 2020 lag dieser noch bei 1,1%, 2019 bei 0,9%.
Beitragssteigung in Form der Beitrags-bemessungsgrenze (BBG)
Die Beitrags-bemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst. Bis zu diesem Beitrag werden Krankenversicherungsbeiträge auf das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen erhoben. Übersteigt das Gehalt diese Grenze, ist der darüberliegende Teil von den Krankenkassenbeiträgen befreit. Im Jahr 2021 beträgt die BBG 58.050€.
Beispiel 1:
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 45.000€
Beitragssatz der gesetzl. Krankenversicherung: 14,6%
Zusatzbeitrag der gesetzl. Krankenversicherung: 1,3%
Gesamter Beitragssatz: 15,9%
Beiträge zur Krankenversicherung: 7.155€ p.a. oder 596,25€ p. M.
Beispiel 2:
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 58.050€
Beiträge zur Krankenversicherung: 9.230€ p.a. oder 769,17€ p. M.
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 75.000€
Beiträge zur Krankenversicherung: 9.230€ p. Jahr oder 769,17€ p. M.
Beachte: Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden in diesem Beispiel NICHT berücksichtig!
Man kann also erkennen, dass sich ab einem Bruttoeinkommen über der BBG die Beiträge zur GKV nicht mehr verändern.
Da aber die BBG jedes Jahr neu angepasst wird, in der Regel nach oben, steigen somit auch die Beiträge für alle die oberhalb dieser Grenze verdienen. Im Jahr 2020 lag die BBG noch bei 56.250€, 2019 bei 54.450€ und 2010 bei 45.000€. Mit steigender BBG erhöhen sich also auch die Beiträge zur Krankenversicherung. Allein von 2020 auf 2021 stiegen somit die Beiträge um 3,2%, exklusive der Steigerungen durch den Beitrags- und Zusatzbeitragssatz!
Insgesamt sind somit, laut historischen Daten, die Beitragssteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung sogar höher als die der privaten!
Beitragssteigerungen in der PKV sind bekannt.
Wie aber schaut es eigentlich bei der GKV aus?
Auch hier gibt es Beitragssteigerungen in verschiedenen Formen. Vielen gesetzlich Versicherten, die unter der BBG (2021: 58.050€) verdienen, fällt aber vor allem die häufigste Beitragssteigung überhaupt nicht auf.
Beitragssteigung in Form des Beitragssatzes
Der grundsätzliche Beitragssatz beträgt im Jahr 2021 genau 14,6% vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Dieser ist seit 2015 stabil. Im Jahr 2014 lag dieser noch bei 15,5% – ist also seitdem sogar gesunken. Jedoch waren es 2001 noch 13,6%.
Beitragssteigung in Form des Zusatzbeitrages
Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell erhoben. Er kommt auf den Beitragssatz von derzeit 14,6% (2021) noch hinzu. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3%. In 2020 lag dieser noch bei 1,1%, 2019 bei 0,9%.
Beitragssteigung in Form der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst. Bis zu diesem Beitrag werden Krankenversicherungsbeiträge auf das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen erhoben. Übersteigt das Gehalt diese Grenze, ist der darüberliegende Teil von den Krankenkassenbeiträgen befreit. Im Jahr 2021 beträgt die BBG 58.050€.
Beispiel 1:
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 45.000€
Beitragssatz der gesetzl. Krankenversicherung: 14,6%
Zusatzbeitrag der gesetzl. Krankenversicherung: 1,3%
Gesamter Beitragssatz: 15,9%
Beiträge zur Krankenversicherung: 7.155€ p.a. oder 596,25€ p. M.
Beispiel 2:
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 58.050€
Beiträge zur Krankenversicherung: 9.230€ p.a. oder 769,17€ p. M.
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen: 75.000€
Beiträge zur Krankenversicherung: 9.230€ p. Jahr oder 769,17€ p. M.
Beachte: Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden in diesem Beispiel NICHT berücksichtig!
Man kann also erkennen, dass sich ab einem Bruttoeinkommen über der BBG die Beiträge zur GKV nicht mehr verändern.
Da aber die BBG jedes Jahr neu angepasst wird, in der Regel nach oben, steigen somit auch die Beiträge für alle die oberhalb dieser Grenze verdienen. Im Jahr 2020 lag die BBG noch bei 56.250€, 2019 bei 54.450€ und 2010 bei 45.000€. Mit steigender BBG erhöhen sich also auch die Beiträge zur Krankenversicherung. Allein von 2020 auf 2021 stiegen somit die Beiträge um 3,2%, exklusive der Steigerungen durch den Beitrags- und Zusatzbeitragssatz!
Insgesamt sind somit, laut historischen Daten, die Beitragssteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung sogar höher als die der privaten!
Die Erhöhung der Lohnsteuer nach dem Wechsel
Die Erhöhung der Lohnsteuer nach dem Wechsel
Ich habe zu Beginn des Kapitels bereits die Auswirkung der PKV auf die Lohnsteuer erwähnt. Und gerne würde ich dieses Thema jetzt hier vollständig erklären. Genau und detailliert auf das Thema Lohnsteuer in Verbindung mit der PKV einzugehen, würde aber mehrere Seiten in Anspruch nehmen und somit schlichtweg den Rahmen sprengen. Deshalb muss ich an dieser Stelle ausdrücklich auf eine persönliche und individuelle Beratung mit einem PKV-Experten verweisen! Sprich ihn direkt auf das Thema Lohnsteuer an und lass dir den Unterschied zur GKV anhand deines persönlichen Beispiels ausführlich erklären.
Hast du keinen Profi an deiner Seite, kannst du dich natürlich gerne an mich wenden!
Qualmt dir mittlerweile der Kopf vom lesen? dann helfe ich dir gern weiter
Qualmt dir der Kopf vom lesen? dann helfe ich dir gern weiter
Die richtige Wahl der Selbst-beteiligung (SB)
Die richtige Wahl der Selbstbeteiligung (SB)
Die Selbstbeteiligung spielt in vielen Tarifen der PKV eine Rolle. Vor allem bei Selbstständigen ist sie häufig Vertragsbestandteil. Hier gilt es auf einige Dinge zu achten:
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber zahlt, wie wir ja nun schon wissen, einen sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Dies gilt jedoch nicht für die Selbstbeteiligung! Diese zahlt der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche. Deshalb sollte sich eine hohe Selbstbeteiligung als Arbeitnehmer genau überlegt werden.
SB-freie Leistungen
Die Selbstbeteiligung ist nicht immer unbedingt bei allen Leistungen erforderlich. So sind oftmals Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder auch Zahnprophylaxe von der SB befreit. Einige Tarife haben sogar nur auf bestimmte Bausteine, z.B. nur im Ambulanten Bereich, eine Selbstbeteiligung.
Rechne durch!
Wird eine SB in den Vertrag inkludiert macht es ggf. Sinn den best- und worstcase einmal durchzurechnen. Mit bestcase ist ein Jahr ohne Gesundheitskosten gemeint! Mit dem worstcase ein Jahr mit hohen Gesundheitskosten.
Nicht selten machen hohe SB`s, vor allem bei Selbstständigen, in beiden Fällen mehr Sinn. Aufgrund der gesparten Verwaltungskosten seitens der Gesellschaft spart man hier im Krankheits- wie auch Gesundheitsfall. Jedoch sollte man immer die Selbstbeteiligung von 2-3 Jahren sofort verfügbar haben.
Beiträge im Krankheits-fall, das Kranken-tagegeld (KTG)
Beiträge im Krankheitsfall – Krankentagegeld (KTG)
Ich habe an andere Stelle bereits erwähnt, dass das KTG eine
sehr wichtige Zusatzkomponente ist. Diese garantiert dir weitere Einnahmen,
solltest du deine Arbeit aufgrund von Krankheit nicht mehr ausführen können.
Setze das KTG nicht zu niedrig an! Deine Fixkosten sowie dein Lebensunterhalt
sollten hiermit vollständig abgedeckt sein! Beachte bitte auch, dass die
Beiträge zur Kranken- und ggf. Sozialversicherung weiterhin gezahlt werden
müssen.
Neben der Höhe kannst du auch den Beginn des KTG festlegen
(Karenzzeit). Auch hier sollte der Zeitraum nicht zu lang gewählt und möglichst
mit einem Experten besprochen werden.
Das schaut dann ungefähr so aus:
KTG: 150€ ab dem 22. Tag
Somit gibt es ab dem 22. Tag der Krankschreibung ein
Tagegeld in Höhe von 150€. Auf den Monat hochgerechnet (30 Tage) also ca. 4.500€.
Damit sollen Versicherungen, Miete, Lebensmittel und alle weiteren Kosten
gedeckt werden.
Schlusswort
Schlusswort
Herzlichen Glückwunsch, wenn du es tatsächlich bis hier geschafft hast! Das waren wirklich jede Menge Informationen, die erstmal verdaut werden müssen, da bin ich mir sicher.
Ich hoffe ich konnte dir bei diesem wichtigen Thema maßgeblich weiterhelfen. Das Thema Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben und sollte auch so behandelt bzw. angegangen werden. Übereile Entschlüsse sind hier fehl am Platz!
Als letzten und abschließenden Tipp kann ich dir nur nochmal ausdrücklich eine fachkompetente Beratung ans Herz legen! Ein hastiger Abschluss im Internet kann später teuer werden, auch wenn du denkst dich jetzt gut auszukennen. Meide Berater, die sich mit dem Thema PKV nicht wirklich intensiv beschäftigt haben. Natürlich kannst du auch gerne eine kostenfreie Beratung bei mir buchen. Davor lohnt sich vielleicht noch ein Blick in mein allgemeines FAQ.